Rechtsprechung
ArbG Gera, 04.11.2021 - 5 Ca 103/21 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Thüringen
§ 1 TVG, § 611a Abs 1 BGB
Große dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifwechselklausel - Auslegung
Verfahrensgang
- ArbG Gera, 04.11.2021 - 5 Ca 103/21
- LAG Thüringen, 17.01.2023 - 1 Sa 264/21
- BAG, 24.01.2024 - 4 AZR 121/23
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07
Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle
Auszug aus ArbG Gera, 04.11.2021 - 5 Ca 103/21
Dynamische Verweisungen auf einschlägige Tarifverträge sind im Arbeitsleben als Gestaltungsinstrument so verbreitet, dass ihre Aufnahme in Formularverträgen nicht überraschend ist (BAG 24.09.2008 6 AZR 76/07 juris).(BAG 24.09.2008 6 AZR 76/07 juris, BAG 16.10.2002 4 AZR 467/01 juris).
- BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01
Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang
Auszug aus ArbG Gera, 04.11.2021 - 5 Ca 103/21
(BAG 24.09.2008 6 AZR 76/07 juris, BAG 16.10.2002 4 AZR 467/01 juris). - BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 477/08
Ersetzung von nachwirkenden Tarifverträgen durch einen Verbandstarifvertrag
Auszug aus ArbG Gera, 04.11.2021 - 5 Ca 103/21
Auch eine stillschweigende Ablösung ist möglich, wenn ein Tarifvertrag einen bestimmten Komplex von Arbeitsbedingungen insgesamt neu regelt, der bislang Gegenstand eines anderen Tarifvertrages war (BAG 21.10.2009 4 AZR 477/08 Rn. 23 mit weiteren Nachweisen). - BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01
Tarifvertragliche Jubiläumszuwendung - Ablösung durch tarifliche Neuregelung
Auszug aus ArbG Gera, 04.11.2021 - 5 Ca 103/21
Dies ist nur anzunehmen, wenn ein entsprechender Wille der Tarifvertragsparteien einen, durch Auslegung zu ermittelnden, hinreichend deutlichen Niederschlag in den jeweiligen Tarifverträgen selbst gefunden hat (vgl. BAG 30.01.2002 10 AZR 359/01 Rn. 38 juris).
- LAG Thüringen, 17.01.2023 - 1 Sa 264/21
Tarifwechsel auf Arbeitgeberseite - MTV Verkehrsgewerbe Thüringen - EntgeltTV …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 04.11.2021 - Az. 5 Ca 103/21 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 04.11.2021, Az. 5 Ca 103/21, abzuändern und festzustellen, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des Klägers ab 01.04.2021 bis 31.12.2022 38, 5 Stunden betrug und die Beklagte verpflichtet war, dem Kläger ab 01.05.2021 bis 31.12.2022 eine monatliche Bruttovergütung von 2.339,00 ? zu zahlen.